Finanzierung/Leasing

Die Anschaffung eines Autotransporters oder eines Anhängers, ist für viele Unternehmen eine Investitionsentscheidung für die kommenden 4 – 5 Jahre.

Der Unternehmer steht vor der Entscheidung, ob er den Lastkraftwagen (Anhänger) kaufen, finanzieren oder leasen soll.

Zur Finanzierung bieten wir Ihnen grundsätzlich verschiedene Optionen:

  • Kauf mit Eigenkapital (Eigenkapital)
  • Klassische Finanzierung / Kredit mit oder ohne Schlussrate
  • Mietkauf
  • Leasing

Finanzierung: Der Klassische Weg

Bei der Finanzierung über einen Bankkredit sind die Vertragslaufzeiten flexibel gestaltbar. Möglich sind dabei Laufzeiten von 12 bis 72 Monaten. Der Kredit wird über eine monatliche Rate an die Bank abbezahlt.

Dazu gibt es noch die Möglichkeit sich für eine Finanzierung mit einer Schlussrate zu entscheiden. Eine Finanzierung mit Schlussrate zeichnet sich vor allem durch die geringe monatliche Belastung in Form von niedrigen Monatsraten aus, da ein großer Teil des Kreditbetrags erst zum Ende der Laufzeit in Form einer Schlussrate als Einmalzahlung getilgt wird. Grundsätzlich ist es so, dass bei einer Finanzierung das finanzierte Objekt durch Zahlung der letzten Rate käuflich erworben wird. Das heißt das Objekt, der LKW oder Anhänger wird Ihr Eigentum und auch gleichzeitig Anlagevermögen für Ihren Betrieb.

Mietkauf: Der Mietkauf ist die Alternative zu Leasing und zur Kreditfinanzierung

Der Mietkauf kombiniert die Vorteile eines Leasing- und eines Kreditkaufes. Der Mietkäufer mietet sozusagen das Fahrzeug und zahlt dafür eine Miete in Form von monatlichen Raten. Möglich sind dabei Laufzeiten von 12 bis 72 Monaten. Nach Beendigung der Laufzeit geht das Fahrzeug in das Eigentum des Mieters über. Das heißt das Objekt, der LKW oder Anhänger wird Ihr Eigentum und auch gleichzeitig Anlagevermögen für Ihren Betrieb. Die gezahlten Mietraten werden also für die Tilgung berechnet. Häufig werden klassische Kreditanträge bei den Banken abgelehnt. Gründe dafür können fehlende Sicherheiten oder eine zu geringe Eigenkapitalquote sein. Mietkauf ist dann häufig eine erfolgreiche Alternative, die geplante Investition dennoch tätigen zu können.

Leasing: Leasing ist eine Alternative zur Kreditfinanzierung

Leasing ist bilanzneutral und erhöht die eigene Liquidität. Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es sich bei einem Leasingvertrag um einen Nutzungsüberlassungsvertrag handelt. Für Leasing-Güter wird kein Kapital im Anlagevermögen gebunden. So erhöht sich die Liquidität der Unternehmen. Dazu werden beim Leasing in der Bilanz keine Schulden ausgewiesen. So bleibt die Bilanz im Ergebnis unberührt, was Vorteile bei notwendigen weiteren Finanzierungen oder Folgefinanzierungen bringt.

Beim Leasing erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum am Objekt, aber das Recht, dieses während der Leasingdauer zu nutzen. Wenn Sie sich für Leasing entscheiden, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Die eigenen finanziellen Mittel werden nicht belastet (Hausbank)
  • Die Leasingraten gelten als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben.
  • Das Leasingobjekt wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert. Dementsprechend wird das Rating nicht negativ beeinflusst.
  • Der Leasingnehmer hat Planungssicherheit durch feste monatliche Raten.
  • Leasing hilft, auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben

Nach Ablauf der Leasing-Dauer wird das Objekt zurückgegeben und kann gegen ein neues ausgetauscht werden. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand der Technik.
Alle Leasingverträge sind bilanzneutral. Die Aufwendungen für Leasing mindern Ihr Betriebsergebnis und damit Ihren zu versteuernden Gewinn.

Leasing-Teilamortisationsvertrag – macht Innovationen bezahlbar

Der Leasing-Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung hat eine feste Vertragslaufzeit (unkündbare Leasingdauer). Die in der Vertragslaufzeit geleisteten Leasingzahlungen führen nicht zur Vollamortisation des Leasinggebers (=Teilamortisation). Am Ende der festen Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt auf Basis eines Gutachtens am freien Markt verwertet, soweit möglich. Übersteigt der beim Verkauf erzielte Verwertungserlös (Nettoverkaufserlös abzüglich Kosten) den vertraglich ausgewiesenen Restwert, so steht Ihnen der Mehrerlös (Verwertungserlös abzüglich Restwert > 0) zu 75 % zu. Im Fall eines Mindererlöses (Verwertungserlös abzüglich Restwert < 0) ist die Differenz zwischen Verwertungserlös und vertraglich ausgewiesenem Restwert von Ihnen in voller Höhe auszugleichen. Beim Leasing-Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung können Sie von der guten Pflege Ihres Objektes profitieren. Dieser Vertrag eignet sich daher für werthaltige Objekte, insbesondere für Nutzfahrzeuge

Leasing-Vollamortisationsvertrag – mit sicherer Kaufoption

Ein Leasing-Vollamortisationsvertrag hat eine feste Vertragslaufzeit (unkündbare Leasingdauer). Die während der Vertragslaufzeit geleisteten Leasingzahlungen führen zur Vollamortisation des Leasinggebers. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Leasingnehmer folgende Auswahl:

  • Sie üben Ihre vertragliche Kaufoption aus. Der Kaufpreis ist der Restbuchwert oder der Marktwert, sofern er niedriger ist als der Restbuchwert.
  • Sie geben das Objekt zurück. Weitere Zahlungen sind nicht zu leisten oder
  • Sie vereinbaren eine Vertragsverlängerung.